Wichtige Informationen zu den Nachprüfungen!
APO-SI §23 - Auszug
(1) Ab Klasse 7 kann eine nicht versetzte Schülerin oder ein nicht versetzter Schüler eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ die Versetzungsbedingungen erfüllt würden. Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll.
Anmeldung zur Nachprüfung und Termine
Die Eltern erhalten unmittelbar
nach der Zeugniskonferenz eine mündliche und schriftliche Mitteilung, in welchen Fächern durch eine Nachprüfung die Versetzung erreicht werden kann sowie ein Anmeldeformular und einen Hinweis auf
den Anmeldeschluss für die Nachprüfung.
Innerhalb einer
Woche nach der
Zeugniskonferenz muss im Sekretariat der Schule
die Meldung zur Nachprüfung durch die Erziehungsberechtigten vorliegen. Sofern mehrere Fächer in Frage kommen, muss auch das Fach angegeben werden.
Die Nachprüfung findet während der beiden letzten Ferientage am Ende der Sommerferien statt. Die schriftlichen Prüfungen sind am vorletzten Ferientag (Montag) vorgesehen. Für die mündlichen Prüfungen
wird ein Prüfungsplan erstellt; für die mündlichen Prüfungen ist der letzte Ferientag (Dienstag) geplant. Einige Tage zuvor können im Sekretariat der Schule die Prüfungstermine erfragt
werden.
Durchführung der Nachprüfung
Für die Durchführung der Nachprüfung stellt der Schulleiter
einen Prüfungsausschuss zusammen, dem ein Vorsitzender, ein Protokollführer und der Prüfer angehören. Prüfer ist in der Regel der bisherige Fachlehrer des
Schülers.
Die Nachprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung, in einem Fach mit schriftlichen Arbeiten außerdem aus einer schriftlichen
Prüfung.
A. Nachprüfung in einem Fach mit schriftlichen Arbeiten
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In einem Fach mit schriftlichen Arbeiten besteht die Nachprüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
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Die Aufgaben der mündlichen und schriftlichen Prüfung sind dem Unterricht des Schulhalbjahres zu entnehmen, in dem das Prüfungsfach zuletzt unterrichtet worden ist.
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Die schriftliche Prüfung dauert ebenso lange wie eine Klassenarbeit.
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Das Prüfungsgespräch dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten.
B. Nachprüfung in einem Fach ohne schriftliche Arbeiten
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Die Aufgaben der mündlichen Prüfung sind dem Unterricht des Schulhalbjahres zu entnehmen, in dem das Prüfungsfach zuletzt unterrichtet worden ist.
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Das Prüfungsgespräch dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten.
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Eine Vorbereitungszeit wird für die mündliche Prüfung nicht eingeräumt.
Mitteilung der Ergebnisse der Nachprüfung
Der Schüler ist versetzt, wenn durch das Ergebnis der
Nachprüfung die Versetzungsbedingungen erfüllt sind. Der Prüfungsausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob die Nachprüfung bestanden wurde.
Die Klassenleitung informiert die Eltern mündlich am Tag der Prüfung und schriftlich mit geändertem Zeugnis während der ersten Woche des neuen Schuljahres.
Bei Bestehen der Nachprüfung wird dem Schüler ein neues Zeugnis mit einer um eine Notenstufe verbesserten Note ausgestellt.
Das Ergebnis einer nicht bestandenen Nachprüfung wird den Eltern schriftlich und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt.
Versäumnisse
Versäumt die Schülerin oder der Schüler aus einem von ihr oder ihm zu vertretenden Grund die Prüfung oder einen Teil der Prüfung, gilt diese als nicht bestanden. Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
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Unsere Schule
Unser Schulmotto
Bunte Vielfalt